Detektiv in einer Detektei auf ThemeAdage.com

Informationen über Detektiv in einer Detektei

Detektei

Rechtlich gelten Detektive als Privatpersonen in Deutschland und geniessen keine besonderen Privilegien von Seiten des Gesetzgebers. Die Detektei erhält von ihrem Auftraggeber einen Ermittlungsauftrag und geht damit mit diesem einen Dienstleistungsvertrag ein. Dieser Auftrag kann folgende Gebiete umfassen:
  1. Videoüberwachungen, Observationen
  2. allg. Datenrecherchen - z.B. Telefon, Internet
  3. direkte Befragung oder verdeckte Ermittlung
  4. Ermittlung von Daten über Personen und deren Umfeld
  5. sonstige Ermittlungen
Die Recherchen und Überwachungen umfassen den privaten, gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Bereich. Dies wird oftmals notwendig, wenn im nichtstrafrechtlichen Bereich Ermittlungen durchzuführen sind. Im Folgenden seien einige Beispiele für Detektivarbeit aus dem Wirtschafts- und Privatbereich aufgeführt:

Privatbereich - Detektive für den Privatbereich werden vorwiegend für die Beschaffung von Informationen bei Partnerschafts- und  Unterhaltsstreitigkeiten engagiert, helfen bei Nachbarschaftskonflikten und Kindesrückführungen. Es werden Beweise über Einkommensverhältnisse oder Untreue des Partners beschafft, die so zur Wahrheitsfindung beitragen und für richterliche Entscheidungen Relevanz erlangen können.

Eine besondere Stellung im Arbeitsbereich der Detektive nimmt der Personenschutz ein. Ihn nehmen vorwiegend Personen in Anspruch, die im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses liegen und damit einer potentiellen Gefährdung unterliegen. Detektive übernehmen aber auch Stellvertreterfunktionen bei Behörden und Ämtern für Sie.

Wirtschaftsbereich - Ermittlungen im Wirtschaftsbereich erstrecken sich von der Abwehr bzw. Aufklärung von Werksspionage und Sabotage, der Aufklärung von Diebstählen bis zur Analyse und Beratung zu Schwachstellen in Unternehmen. Ein weiteres Einsatzgebiet der Detektei ist die Ermittlung in Fragen der Patentrechtsverletzung. Hier wird häufig im Rahmen von integrativen Ermittlungen recherchiert. In neuerer Zeit gewinnen Aufklärungen im Arbeitsrecht zunehmend an Bedeutung. Als Beispiel sei hier ein "krankfeiernder"  Arbeitnehmer erwähnt.

Es ist in Ermittlungen immer möglich, daß die Detektei in die staatlich garantierten Rechte von Bürgern eingreifen muß. Hierbei muß sorgfältig abgewägt werden, welches Interesse höher zu bewerten ist - das des Auftraggebers, oder das, des jeweilig Betroffenen.

Autor: Uwe Vogel


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     :::  Erstellungsdatum: 07.01.2005, 16:31:42  :::  Aktualisierungsdatum: 27.02.2005, 12:27:52