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| Informationen über Detektiv in einer Detektei |
Detektei
Rechtlich gelten Detektive als Privatpersonen in Deutschland und geniessen
keine besonderen Privilegien von Seiten des Gesetzgebers. Die
Detektei erhält von ihrem Auftraggeber einen Ermittlungsauftrag und geht damit
mit diesem einen Dienstleistungsvertrag ein. Dieser Auftrag kann folgende
Gebiete umfassen:
- Videoüberwachungen, Observationen
- allg. Datenrecherchen - z.B. Telefon, Internet
- direkte Befragung oder verdeckte Ermittlung
- Ermittlung von Daten über Personen und deren Umfeld
- sonstige Ermittlungen
Die Recherchen und Überwachungen umfassen den privaten, gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen
Bereich. Dies wird oftmals notwendig, wenn im nichtstrafrechtlichen
Bereich Ermittlungen durchzuführen sind. Im Folgenden seien einige Beispiele
für Detektivarbeit aus dem Wirtschafts- und Privatbereich aufgeführt:
Privatbereich - Detektive für den Privatbereich werden vorwiegend für die
Beschaffung von Informationen bei Partnerschafts- und
Unterhaltsstreitigkeiten engagiert, helfen bei Nachbarschaftskonflikten und
Kindesrückführungen. Es werden Beweise über Einkommensverhältnisse oder Untreue
des Partners beschafft, die so zur Wahrheitsfindung beitragen und für
richterliche Entscheidungen Relevanz erlangen können.
Eine besondere Stellung im Arbeitsbereich der Detektive nimmt der Personenschutz
ein. Ihn nehmen vorwiegend Personen in Anspruch, die im Mittelpunkt des
öffentlichen Interesses liegen und damit einer potentiellen Gefährdung
unterliegen.
Detektive übernehmen aber auch Stellvertreterfunktionen bei Behörden und Ämtern
für Sie.
Wirtschaftsbereich - Ermittlungen im Wirtschaftsbereich erstrecken
sich von der Abwehr bzw. Aufklärung von Werksspionage und Sabotage, der
Aufklärung von Diebstählen bis zur Analyse und Beratung zu Schwachstellen in
Unternehmen.
Ein weiteres Einsatzgebiet der
Detektei ist die Ermittlung in Fragen der
Patentrechtsverletzung. Hier wird häufig im Rahmen von integrativen Ermittlungen
recherchiert.
In neuerer Zeit gewinnen Aufklärungen im Arbeitsrecht zunehmend an Bedeutung.
Als Beispiel sei hier ein "krankfeiernder" Arbeitnehmer erwähnt.
Es ist in Ermittlungen immer möglich, daß die Detektei in die staatlich
garantierten Rechte von Bürgern eingreifen muß. Hierbei muß sorgfältig abgewägt werden,
welches Interesse höher zu bewerten ist - das des Auftraggebers, oder das, des
jeweilig Betroffenen.
Autor: Uwe Vogel
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