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Informationen über Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung

Recht haben und Recht bekommen sind oft Zweierlei. Diese Unsicherheit über den Prozessausgang bedeutet auch Unsicherheit über die Prozesskostenverteilung. Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung, damit Sie ungeachtet von der Höhe möglicher Anwalts- und Gerichtskosten Ihr Recht wahrnehmen können.

Versichert sind der Versicherungsnehmer, der Ehepartner, alle minderjährigen Kinder sowie die volljährigen Kinder in der Regel bis zum 25. Lebensjahr, sofern sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Die Mitversicherung gilt bei einigen Versicherern auch im Verkehrsbereich für den Fall, dass die volljährigen Kinder eigene Fahrzeuge haben. Hier gelten die genauen Bestimmungen der einzelnen Versicherer, die man z.B. bei einem Online Versicherungsvergleich prüfen sollte.

Nichteheliche Lebenspartner können in der Regel auf Wunsch mitversichert werden. Hierzu kann die Angabe des Lebenspartners im Versicherungsvertrag wichtig sein, insbesondere zur Vermeidung von Rückfragen im Rechtsschutzfall.

Besteht ein Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige so sind meist auch die bei Ihnen beschäftigten Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit geschützt. Beachten Sie aber, dass die in einem Vertrag mitversicherten Personen nicht gegen Sie oder gegeneinander vorgehen können.

Der Leistungsumfang Ihrer Rechtschutzversicherung kann individuell zusammengestellt werden. Neben Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung gibt es Verkehrsrechtsschutzversicherung, Fahrerrechtsschutzversicherung oder eine Wohnungsrechtsschutzversicherung.

Autor: Thomas Hofstetter
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 :::  Erstellungsdatum: 18.01.2005, 10:28:40  :::  Aktualisierungsdatum: 18.01.2005, 14:14:49